Zahlen sind nicht so „Dein Ding“? Meins schon!
Du lässt Deine Buchhaltung vom Steuerberater erledigen? Das ist unter Umständen sehr viel teurer, als die Buchhaltung beispielsweise durch mich erledigen zu lassen.
Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) sieht für die Buchführung eine Bemessung der Gebühren nach dem Gegenstandswert (das ist bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden entweder die Summe der Einnahmen oder die Summe der Ausgaben, je nachdem, was höher ist) vor. Im Rahmen der Berechnung nach Gegenstandswert hat der Steuerberater dann noch die Möglichkeit, die Gebühren – je nach Schwierigkeit und Aufwand oder Umfang- etwas anzupassen.
Achtung: Das gilt nicht für das Sortieren der Belege. Wenn Du Deinem Steuerberater am Ende des Monats/Jahres den „berühmten“ Schuhkarton übergibst, dann rechnet er nämlich nach dem tatsächlich entstehenden Zeitaufwand ab (pro angefangener halber Stunde).
Grundlage für die Berechnung Deiner Gebühren ist somit hauptsächlich erst mal nicht der tatsächliche Aufwand, sondern die Höhe Deiner Einnahmen oder Ausgaben.
An dieser Stelle komme ich ins Spiel:
Gerade wenn Du
- viel Umsatz mit wenigen Rechnungen machst
- oder Deine Belege nicht selbst sortieren möchtest,
lohnt es sich wahrscheinlich, die Buchhaltung an sich statt vom Steuerberater viel eher von mir erledigen zu lassen.
Als Geprüfte Bilanzbuchhalterin (IHK) bringe ich das nötige Wissen und Handwerkszeug mit, um Deine vorbereitende Buchführung professionell und effizient zu erledigen und alle notwendigen Vorarbeiten bis zur Abgabe an den Steuerberater auszuführen.
Dabei hat natürlich die Vertraulichkeit Deiner Unternehmensdaten oberste Priorität.
Gerne helfe ich Dir auch bei der Auswahl einer für Dich passenden Software und übernehme bei Bedarf die Abstimmung der erforderlichen Parameter mit Deinem Steuerberater.